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   LAG Hamm, 20.06.1975 - 8 TaBV 38/75   

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https://dejure.org/1975,9374
LAG Hamm, 20.06.1975 - 8 TaBV 38/75 (https://dejure.org/1975,9374)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1975 - 8 TaBV 38/75 (https://dejure.org/1975,9374)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1975 - 8 TaBV 38/75 (https://dejure.org/1975,9374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1975, 880
  • DB 1975, 2452
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

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  • LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer

    Die herrschende Meinung hält die Besetzung einer Einigungsstelle mit zwei Beisitzern im Regelfall für angemessen (siehe z.B. LAG Hamm, Beschluss vom 20.06.1975 - 8 TaBV 38/75 -, DB 1975, 2452 und Beschluss vom 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87 -, DB 1987, 1441; LAG Bremen, Beschluss vom 02.07.1982 - 1 TaBV 7/82 -, ArbuR 1983, 28 ; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991 - 4 TaBV 27/91 -, NZA 1992, 185; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 -, NZA 1992, 186 ff.; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - 4 TaBV 114/92 -, jeweils m.w.N.).
  • LAG München, 15.07.1991 - 4 TaBV 27/91

    Einigungsstelle: Anzahl der Mitglieder

    Dabei hat es von sachlichen Kriterien auszugehen und für die Zahl der Beisitzer vornehmlich die Eigenart und Schwierigkeit der zu regelnden Materie, deren Bedeutung für die Beteiligten, die Größe des Betriebes und dessen besondere Verhältnisse zu berücksichtigen, aber auch auf die Arbeitsfähigkeit der Einigungsstelle und die durch sie verursachten Kosten Bedacht zu nehmen (vgl. LAG Hamm vom 20.06.1975, DB 1975, 2452; LAG München vom 31.01.1989, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 14; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heiter (16. Aufl.), § 76 BetrVG Rdn. 8; Stege/Weinspach, (6. Aufl.), § 76 BetrVG Rdn. 2; Gaul, Die betriebliche Einigungsstelle (2. Aufl.), Rdn. 6 f.; Pünnel, Die Einigungsstelle des BetrVG 1972, Rdn. 36).
  • BAG, 02.09.1983 - 6 ABN 10/83
    c) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers besteht auch keine Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Juni 1975 - 8 TaBV 38/75 - und des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 1975 - 5 TaBV 27/75 - (beide in DB 1975, 2452).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 11 TaBV 1/95

    Einigungsstelle: Zuständigkeit nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

    In der Praxis ist die Besetzung mit je 2 Beisitzern die Regel, von der in besonders einfach gelagerten Fällen nach unten und bei schwierigen Verhandlungsgegenständen nach oben abgewichen wird (vgl. LAG Hamm, DB 1975, 2452, LAG München, NZA 1986, 577; LAG Baden-Württemberg vom 26.11.1980 - 6 TaBV 3/80 -).
  • ArbG Hagen, 11.06.2007 - 3 BV 48/07
    Im Normalfall ist die Besetzung einer Einigungsstelle mit je zwei Beisitzern im Hinblick auf die Erleichterung der Beratung und Beschlussfassung sinnvoll und zweckmäßig (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 20.06.1975 - 8 Ta BV 38/75 -, in: BB 1975, S. 880; Beschluss vom 09.08.2004, a.a.O., unter II. 3. der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 98, Rdnr. 31).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.09.1983 - 5 TaBV 30/83

    Entscheidungsrahmen und Regelbesetzung einer Einigungstelle; Incentive-Einkommen

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